Wer in Wien schon einmal einen Parkplatz für einen 6 Meter langen Kastenwagen gesucht hat, weiß: Es grenzt an ein Wunder, spontan fündig zu werden. In den engen Gassen der inneren Bezirke führen Falschparken oder unüberlegtes Blockieren der Straße schnell zu Anzeigen oder im schlimmsten Fall zur Abschleppung. So meistern Sie die Parksituation legal und stressfrei.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wiener Halte- und Parkverbot
- Offizielle Ladezonen nutzen
- Halteverbot für den Umzug beantragen (MA 46)
- Kurzparkzonen & Parkscheine in Wien
- Achtung bei Einfahrtshöhen
Das Wiener Halte- und Parkverbot
Grundsätzlich gilt in ganz Österreich laut StVO: In engen Straßen, in denen kein Gegenverkehr mehr möglich wäre, darf nicht geparkt werden. Neben einem Miettransporter müssen mindestens **3 Meter Restfahrbahnbreite** frei bleiben, damit Rettungsfahrzeuge passieren können. Blockieren Sie die Straße, riskieren Sie eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung. Ein kurzes „Halten“ zum Ausladen ist jedoch erlaubt, sofern die Tätigkeit unverzüglich durchgeführt wird.
Offizielle Ladezonen nutzen
Ladezonen sind durch Schilder („Ladezone“ oder gekreuzte Hämmer) gekennzeichnet und oft mit einer Uhrzeit versehen. **Diese Zonen dürfen von jedem Fahrzeug genutzt werden, solange eine ununterbrochene Ladetätigkeit stattfindet.** Das bedeutet: Sie dürfen Ihren Miettransporter dort abstellen und Ihre Kartons einladen. Sobald der Transporter voll ist oder Sie eine Pause machen, müssen Sie das Fahrzeug jedoch wegfahren. Dauerhaftes Parken in einer Ladezone zieht sofort ein Bußgeld nach sich.
Halteverbot für den Umzug beantragen (MA 46)
Die sicherste und stressfreieste Methode für einen größeren Umzug ist die Beantragung einer eigenen temporären Halteverbotszone. 1. **Fristen:** Der Antrag muss mindestens **2 bis 3 Wochen vor dem Umzugstermin** online bei der **Magistratsabteilung 46 (MA 46)** eingereicht werden. 2. **Kosten:** Die behördliche Gebühr beträgt ca. 80 bis 120 Euro, je nach Länge der Zone und Dauer der Nutzung. 3. **Schilder aufstellen:** Sie müssen die Halteverbotsschilder („Halten und Parken verboten“ mit Zusatztafeln wie „Ausgenommen Umzugsfahrzeug“) **mindestens 72 Stunden (3 Tage)** vor dem Termin aufstellen, damit Anwohner Zeit haben, ihre Autos wegzuparken. Die Schilder können bei Verleihfirmen in Wien gemietet werden.
Kurzparkzonen & Parkscheine in Wien
Seit März 2022 gilt in fast ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Werktags von **Montag bis Freitag, meist von 09:00 bis 22:00 Uhr**, darf man maximal **2 Stunden** parken. Auch für Ihren gemieteten Transporter müssen Sie Parkgebühren entrichten. Am einfachsten geht das über **Handyparken** (App) oder durch klassische Parkscheine aus Papier, die Sie in Tabak-Trafiken kaufen können. Vergessen Sie nicht, den Parkschein sofort beim Abstellen des Fahrzeugs gut lesbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Achtung bei Einfahrtshöhen
Wer mit dem Miettransporter in eine Wiener Garage oder einen Innenhof einfahren möchte, muss zwingend auf die Deckenhöhe achten. Große Kastenwägen haben oft eine Fahrzeughöhe von **2,60 bis 2,80 Metern**. Die meisten Wiener Garagen und Hausdurchfahrten sind jedoch nur für Fahrzeughöhen von maximal **2,10 bis 2,30 Metern** freigegeben. Messen Sie vor der Einfahrt lieber zweimal nach, um teure Dachschäden zu vermeiden!