Grundlegender Schutz
Ein gesetzlich erforderlicher Grundschutz ist üblich. Im Schadenfall kann ein Selbstbehalt anfallen – konkrete Beträge und Bedingungen stehen in Ihren Mietunterlagen und in der FAQ.
Optionaler Komfortschutz
Erweiterter Schutz kann den Selbstbehalt im Schadenfall senken und weitere Schadenarten abdecken – sinnvoll bei intensiver Nutzung oder beengten Parkverhältnissen.
Was Sie selbst tun können
- Übergabeprotokoll und bestehende Schäden dokumentieren
- Ladung sichern – lose Teile vermeiden
- Schaden sofort melden
Verbindliche Regeln: AGB und Mietbedingungen.